Der Vorsitzende eröffnet um 8:30 Uhr die Hauptverhandlung, gibt die Zusammensetzung des Gerichts bekannt und stellt die anwesenden Personen fest. Er fasst das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen vom 26. August 2015 zusammen und erläutert, gegen welche Urteilspunkte sich die Berufung des Beschuldigten und jene der Staatsanwaltschaft richtet. Hierauf skizziert der Vorsitzende den weiteren Verhandlungsablauf wie folgt: 1. Vorfragen und Vorbemerkungen der Parteien; 2. Befragung des Beschuldigten zur Person; 3. Allfällige weitere Beweisanträge und Schluss des Beweisverfahrens; 4. Parteivorträge; 5. Letztes Wort des Beschuldigten;