Die Kosten des (ersten) Berufungsverfahrens gehen zu Lasten des Staates Solothurn. 7. Die von A.___ zu bezahlenden Verfahrenskosten von total CHF 4‘120.00 werden mit der ihm zugesprochenen Parteientschädigung (CHF 1‘719.35) verrechnet: Saldo nach Verrechnung zu Gunsten des Staates: CHF 2‘400.65. Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 30 Tagen seit Erhalt des begründeten Urteils beim Bundesgericht Beschwerde in Strafsachen eingereicht werden (Adresse: 1000 Lausanne 14). Die Frist beginnt am Tag nach dem Empfang des begründeten Urteils zu laufen und wird durch rechtzeitige Aufgabe bei der Post gewahrt. Die Frist ist nicht erstreckbar.