Höhe des Tagessatzes: Ausgehend von einem monatlichen Grundeinkommen von rund CHF 7‘300.00, bei einem Pauschalabzug von 30 % und einem zusätzlichen Abzug von 15 % für das Kind resultiert abgerundet ein Tagessatz von CHF 140.00. Dem Beschuldigten ist der bedingte Strafvollzug zu gewähren, bei einer Probezeit von zwei Jahren. VI. Kosten und Entschädigung 1. Aufgrund des Schuldspruchs hat der Beschuldigte grundsätzlich die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens mit einer Staatsgebühr von CHF 500.00, total CHF 800.00, zu bezahlen und sein Begehren um Zusprechung einer Parteientschädigung wird für das erstinstanzliche Verfahren abgewiesen.