V. Strafzumessung Der Beschuldigte nahm gleich 13 Waffen ohne entsprechende Bewilligung entgegen und leitete diese an eine Drittperson weiter, welche die Waffen wiederum weiteren Dritten zum Gebrauch überliess, was dem Beschuldigten bekannt war. Es war keine spontane, sondern eine geplante Handlung. Er missbrauchte dabei seine Stellung als Polizist. Durch die Tat verursachte der Beschuldigte aber absolut Gefahr, der Vorfall war harmlos. Insgesamt ist noch von einem sehr leichten Verschulden auszugehen. Die mit Strafbefehl vom 15. Juli 2013 ausgesprochene Geldstrafe von 10 Tagessätzen ist zu bestätigen. Höhe des Tagessatzes: