entsprechend wurde der Lieferschein auf die Kantonspolizei ausgestellt; - Dass der Beschuldigte eine Korrektur des Adresskopfes verlangt hätte, ist nicht glaubhaft; er unterzeichnete den Lieferschein, auf welchem die Adresse der Kantonspolizei verzeichnet war. Eine Korrektur hätte er problemlos selber vornehmen können; - Die Übergabe der Waffen erfolgte auf Wunsch des Beschuldigten beim Motel Rondo in Oensingen; - Die Waffen wurden vorerst zum Gebrauch übergeben; für einen allfälligen Kauf notierte D.___ auf dem Lieferschein den Stückpreis; - Der Lieferant übergab die Waffen in die alleinige Obhut und Herrschaft des Beschuldigten. Er lieferte die Waffen alleine ihm; -