Das Ganze sei I.___‘s Idee gewesen, er habe nur versucht, diesem zu helfen. Auf Vorhalt, ob er damals die Waffen bestellt habe, weil er als Polizist bei der Lieferfirma habe bestellen können, sagte er aus, dies sei nicht der Fall gewesen. Er habe D.___ gegenüber klar deklariert, dass es für einen Privatevent sei. Er habe weder lügen noch „bschiisse“ wollen. Er sei lediglich die Kontaktperson zu D.___ gewesen. Er habe gedacht, er brauche keinen Waffenerwerbsschein. Er habe gedacht, das gehe, ohne sich strafbar zu machen. Und wenn I.___ die Waffen hätte kaufen wollen, wäre dies nicht mehr sein (des Beschuldigten) Problem gewesen.