Das wisse ja jeder, der etwas Grips habe, dass dies nicht gehe. Auf die Frage, ob er davon ausgegangen sei, dass er die Waffen als Privatperson ohne Erwerbsschein erwerben dürfe, wenn es nicht über die Polizei laufe, verneinte er, stellte sich aber auf den Standpunkt, eigentlich hätte Herr D.___ die Adresse des J.___-Unternehmens verwenden müssen, in deren Auftrag er, der Beschuldigte, gehandelt habe. Er sei auch davon ausgegangen, dass die FX-Markierer nicht unter das Waffengesetz würden fallen. Das Ganze sei I.___‘s Idee gewesen, er habe nur versucht, diesem zu helfen.