ein Gespräch geführt. Der Beschuldigte sei wegen der Bestellung der Waffen schliesslich freigestellt worden. 3. Weitere Aussagen des Beschuldigten nach den Zeugenaussagen Der Beschuldigte äusserte sich anschliessend zu den Zeugenaussagen und führte im Wesentlichen aus, er habe im Gespräch mit G.___ mit Nachdruck gesagt, dass er von D.___ die Abänderung des Adresskopfs auf dem Lieferschein verlangt habe. Es sei nie seine Absicht gewesen, die Waffen über die Polizei laufen zu lassen. Das wisse ja jeder, der etwas Grips habe, dass dies nicht gehe.