Ob dies bereits im Mai 2012 so gewesen sei, wisse er nicht. Es habe eine Zeit gegeben, in der verschiedene Leute einfach hätten Waffen bestellen können. Glaublich als E.___ [...] geworden sei, habe dieser die Bestellzuständigkeit geregelt. Auf entsprechenden Vorhalt der Aussage des Zeugen D.___ führte er aus, er könne sich nicht vorstellen, dass bei der Kantonspolizei Solothurn jeder Polizist Waffen bestellen könne und in [...] ein Tohuwabohu gewesen sei. Ihm sei dies nicht bekannt. Von der hier relevanten Lieferung habe er nur von E.___ und evtl. auch von F.___ gehört. Diese hätten um seinen Rat gefragt. Er habe dann mit dem Beschuldigten und E.___ ein Gespräch geführt.