Er stellte die Berechtigung zur Waffenbestellung gleich dar wie zuvor der Zeuge E.___. Als sie beide zum [...] bzw. [...] ernannt worden seien, hätten sie gesehen, dass die Kantonspolizei bei den verschiedenen Lieferfirmen einen relativ breiten Kundenstamm gehabt habe. Dies habe immer wieder zu komischen Situationen geführt. Deshalb hätten sie bei den Firmen die Kundenstämme bereinigen lassen. Die Firmen seien entsprechend angeschrieben worden. Dies sei vor Mai 2012 gewesen. Auch er konnte die Aussage von D.___ nicht bestätigen, wonach im Kanton Solothurn jeder Polizist Waffen bestellen könne.