Es handle sich um ein automatisch ausgestelltes Dokument. Er könne sich nicht daran erinnern, dass der Beschuldigte ihn aufgefordert hätte, die Adresse zu ändern. Er habe ihm ganz sicher gesagt, er brauche einen Waffenerwerbsschein, wenn er die Waffen privat erwerben wolle. Das sage er in solchen Fällen immer. Der Beschuldigte habe für die Benutzung nichts bezahlen müssen. Er, D.___, habe nach der Lieferung bald einmal die Aufforderung von der Kapo SO erhalten, die Waffen wieder abzuholen. Mit den Waffen sei irgendein „Seich“ gemacht worden. Es könne vorkommen, dass Polizisten zu privaten Zwecken Waffen ausleihen würden.