Dann habe er, D.___, gesagt, es seien ohnehin uralte Pistolen. Der Beschuldigte könne diese brauchen und wenn er wolle, könne er sie zum notierten Preis auch kaufen. Deshalb habe er den Preis auf den Lieferschein geschrieben. Die Waffen seien an das Domizil des Beschuldigten geliefert worden, damit nicht gerade jeder in […] davon gewusst habe. Es könne auch sein, dass er die Waffen, wie vom Beschuldigten ausgeführt, nach Oensingen geliefert habe. Die Waffen seien beim Beschuldigten wieder abgeholt worden. Auf dem Lieferschein sei als Adressatin die Kantonspolizei vermerkt, weil dies die hinterlegte Anschrift sei. Es handle sich um ein automatisch ausgestelltes Dokument.