Die eingereichten Dokumente werden zu den Akten genommen. Im Weiteren gibt Rechtsanwalt Jeker die Honorarnote für das Neubeurteilungsverfahren zu den Akten. Der Beschuldigte und die vorgeladenen Zeugen werden – jeweils nach Hinweis auf ihre Rechte und Pflichten – in folgender Reihenfolge zur Sache befragt: A.___, C.___, D.___, E.___, F.___, G.___. Anschliessend wird nochmals der Beschuldigte zur Sache und zu den persönlichen Verhältnissen befragt. Es wird auf die separaten Einvernahmen-Protokolle verwiesen. Die Befragungen werden mit technischen Hilfsmitteln aufgezeichnet (Datenträger in den Akten).