Der vom befragenden Polizisten gemachte Hinweis war geeignet, beim Befragten die Vorstellung aufkommen zu lassen, er sage nun nicht mehr zu den ihm gemachten Vorhalten aus, sondern er werde nun zu den Vorhalten an die Adresse von A. befragt. Und er beantwortete in der Folge dann auch die Fragen im Zusammenhang mit A., bis er bei der Frage 23 offenbar realisierte, er könnte sich damit auch selber belasten. Seine Antwort auf eine SMS, die ihm vorgehalten wurde, lautete folgendermassen: «Da kann ich Ihnen sagen, was gemeint ist, aber da belaste ich mich wieder. Ich möchte da abbrechen. Ich möchte das mit einem Verteidiger weiterfahren. Ich möchte mich nicht in die Scheisse reiten.