Als beschuldigte Person. Es wurden auch nicht einfach Rechte und Pflichten verlesen, sondern es wurde wiederholt und korrekt nachgefragt, ob er das verstanden habe. Es bleibt tatsächlich als einziger Punkt fraglich, ob die Information über den Gegenstand der Strafuntersuchung ausreichend war. «Der Gegenstand der Strafuntersuchung ist möglichst genau, nach Ort, Zeit und Umständen bestimmbaren Handlungen, vorzuwerfen und umfassend zu bezeichnen, damit die beschuldigte Person in Kenntnis der gesamten Belastungslage, des gesamten Verfahrensgegenstandes sich entscheiden kann, wie sie ihre Verteidigungsrechte ausüben will, eine Salamitaktik ist somit unzulässig.