- Ihre Aussagen können als Beweismittel verwendet werden. Es wurde dann nachgefragt, ob er das verstanden habe, was er bejahte. Der Beschuldigte wurde sodann auf die Straftatbestände der falschen Anschuldigung, der Irreführung der Rechtspflege und der Begünstigung hingewiesen und es wurde nachgefragt, ob er das verstanden habe. Es ist nun vorab zu prüfen und zu entscheiden, ob diese protokollierte Belehrung des Beschuldigten die Anforderungen von Art. 158 Abs. 1 StPO erfüllt. Die Vorinstanz (US 8) erachtete die Hinweise auf die Eröffnung von Vorverfahren als ungenügend: