Aus diesem Protokoll ist vorab die Befragung als «Beschuldigte Person» festgehalten. Als Grund der Befragung wird «Ermittlungsverfahren gegen A.» aufgeführt. Dann sind die folgenden Hinweise protokolliert: - Es wurde gegen Sie wegen folgender Delikte ein Vorverfahren eingeleitet: evtl. Handel mit rezeptpflichtigen betäubungsmittelhaltigen Arzneimitteln und evtl. Handel mit Betäubungsmitteln. - Sie können Aussagen und Mitwirkung verweigern. - Sie können jederzeit eine Verteidigung nach freier Wahl auf Ihre Kosten beiziehen oder gegebenenfalls eine amtliche Verteidigung beantragen. - Ihre Aussagen können als Beweismittel verwendet werden.