442 Abs. 4 StPO erkannt: 1. A.___ hat sich wegen fahrlässiger einfacher Verletzung der Verkehrsregeln (Missachten Rotlicht) und fahrlässiger Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, begangen am 8. Oktober 2014, schuldig gemacht. 2. A.___ wird verurteilt zu: - Einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 110.00, unter Gewährung des bedingten Strafvollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren, - Einer Busse von CHF 250.00, ersatzweise zu 2 Tagen Freiheitsstrafe. 3. A.___ hat die Kosten des Verfahrens vor erster Instanz mit einer Staatsgebühr von CHF 400.00, total CHF 670.00, zu tragen.