- Abgesehen davon, dass es keinerlei Vorsignalisation für die Lichtsignalanlage und die querende Strassenbahn gibt, kann der Benützer der Werkhofstrasse auch nicht ohne weiteres die losfahrende Strassenbahn selbst erkennen. Er fährt nämlich unmittelbar nach der Einmündung parallel zur Strassenbahn (siehe Unfallskizze) und er muss seine Aufmerksamkeit primär nach rechts sowohl auf die Fahrzeuge rechts von ihm im Kreisel (die von der rechten Fahrbahn der Werkhofstrasse in die Rötistrasse fahren wollen) als auch auf die Einmündenden von rechts von der Hauptgasse her richten, also weg von der von ihm aus links fahrenden Strassenbahn.