Dieser allgemeinen Regel geht die Signalisation mittels einer Lichtampel vor. Auf der besagten Kreuzung wird die Durchfahrt der Verkehrsteilnehmer, notabene auch der Bahn, durch Lichtsignal geregelt, sobald diese die Kreuzung passieren muss. Die allgemeinen Regeln kommen nur zum Zuge, wenn die Lichtampel nicht in Funktion ist, was wiederum bedeutet, dass die Strassenbahn nicht vor Ort ist. Die Missachtung des Rotlichts impliziert bei dieser Sachlage die Missachtung des Vortritts der Bahn, der ihr durch das Signal eingeräumt worden ist. Die Annahme einer Idealkonkurrenz ist nicht sachgerecht.