Das vierte Signal, d.h. das kleine am rechten Fahrbahnrand, ist in Richtung des Gebäudes der Stadtpolizei ausgerichtet. Bei der Einfahrt in den Kreisel auf der linken Fahrspur, wie dies der Beschuldigte tat, ist es lediglich über die Rundung des Kreisels hinweg sichtbar und somit nur, wenn zu diesem Zeitpunkt nicht andere Autos im gegenüberliegenden Kreiselsegment den Kreisel passieren und dadurch die Sicht verdecken. Wie auf den fotographischen Aufnahmen der Unfallstelle zu sehen ist, war das Wetter damals bedeckt. Auf dem Foto 0575947 ist etwas Sonnenlicht zu sehen. Zugunsten des Berufungsklägers wird davon ausgegangen, dass es damals trotz bedeckten Wetters etwas Sonnenschein gab.