Er habe aber auf sein Handy geschaut und erst aufgeschaut, als der Zug gepfiffen habe (AS 40). Vor dem Kreuzungspunkt des Bahngeleises mit der Fahrbahn, auf welcher sich der Beschuldigte zur Tatzeit befand, sind vier Lichtsignale angebracht, zwei in Standardgrösse auf Standard-Höhe (aus Distanz und über die vorausfahrenden Autos hinweg sichtbar) und zwei kleinere auf Fahrzeugführer- bzw. Radfahrerhöhe, welche an den Stangen der beiden Standardlichtampeln angebracht sind (vgl. Bild 0575956 der fotografischen Aufnahmen der Polizei; Akten Voruntersuchung nicht paginiert). Die Lichtsignale befinden sich am linken und rechten Fahrbahnrand. Der Kreisel ist zweispurig.