Da er ganz innen im Kreisel gefahren sei, habe er das Rotlicht (wörtlich: „die rote Ampel“) übersehen. Am Folgetag meldete sich der Beschwerdeführer telefonisch beim zuständigen Polizeibeamten und führte aus, er sei von der Sonne geblendet worden und habe daher das Rotlicht übersehen. Dies sei ihm erst bewusst geworden, als er sich gefragt habe, weshalb er das Rotlicht nicht wahrgenommen habe. Vor der Vorinstanz führte er aus, er fahre den Kreisel zwar nicht oft. Aber er sei auch schon durch diesen Kreisel gefahren. Wenn man die Innenseite des Kreisel Richtung Wiedlisbach befahre, sehe man die Ampel nicht. Wenn er einen Kreisel befahre, schaue er nach vorne.