Die Lichtsignalanlage im Kreisel stand zum besagten Zeitpunkt unbestrittenermassen auf Rot, der Beschuldigte missachtete dieses Rotlicht und es kam in der Folge zur Kollision mit der Strassenbahn, wodurch der Bahnbetrieb für eine Stunde unterbrochen wurde. Als Grund für die Missachtung des Rotlichts gab der Beschwerdeführer in der Erstbefragung durch die Polizei an, er sei auf der linken Spur in den Kreisel eingefahren. Da er ganz innen im Kreisel gefahren sei, habe er das Rotlicht (wörtlich: „die rote Ampel“) übersehen.