4. Die Kosten des Verfahrens mit einer Staatsgebühr von CHF 400.00, total CHF 670.00, sind durch A.___ zu bezahlen. Wird kein Rechtsmittel ergriffen und verlangt keine Partei ausdrücklich eine schriftliche Begründung des Urteils, so reduziert sich die Staatsgebühr um CHF 200.00, womit die gesamten Kosten CHF 470.00 betragen. 5. Gegen dieses Urteil meldete der Berufungskläger bzw. sein privater Verteidiger mit Schreiben vom 12. September 2015 frist- und formgerecht die Berufung an. Die Berufungserklärung datiert vom 12. November