2014. 2. A.___ wird verurteilt zu: - einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je CHF 110.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren, - einer Busse von CHF 500.00, ersatzweise zu 5 Tagen Freiheitsstrafe. 3. Der Amtsgerichtspräsident verzichtet auf eine schriftliche Begründung des Urteils, wenn keine Partei ein Rechtsmittel ergreift oder innert 10 Tagen seit Zustellung der Urteilsanzeige niemand ausdrücklich eine schriftliche Begründung verlangt. 4. Die Kosten des Verfahrens mit einer Staatsgebühr von CHF 400.00, total CHF 670.00, sind durch A.___ zu bezahlen.