Beantragt werden dieselben Schuldsprüche und Sanktionen wie sie im Rahmen des Strafbefehls ausgesprochen worden sind. 4. Am 10. September 2015 fällte der Amtsgerichtspräsident von Solothurn-Lebern folgendes Urteil: 1. A.___ hat sich schuldig gemacht: - der groben Verletzung der Verkehrsregeln durch Mangel an Aufmerksamkeit, Nichtbeachten von Lichtsignalen sowie Missachten des Vortrittsrechts, - der fahrlässigen Störung von Betrieben, die der Allgemeinheit dienen, alles begangen am 8. Oktober 2014. 2. A._