| Urteil vom 7. September 2016 Es wirken mit: Oberrichter Kiefer Oberrichter Marti Gerichtsschreiberin Fröhlicher In Sachen Staatsanwaltschaft, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28, Postfach 157, 4502 Solothurn, Anklägerin A.___ vertreten durch Rechtsanwalt und Notar Heinz Holzinger, Beschuldigter und Berufungskläger betreffend Grobe Verletzung der Verkehrsregeln durch Mangel an Aufmerksamkeit sowie Nichtbeachten von Lichtsignalen (Rotlicht), etc. Die Berufung wird im Einverständnis mit dem Beschuldigten im schriftlichen Verfahren behandelt. Die Strafkammer des Obergerichts zieht in Erwägung: I. Prozessgeschichte 1.