Es resultiert damit ein zeitlicher Aufwand von 9 Stunden und 35 Minuten (= 685 Minuten abzüglich 110 Minuten) zum geltend gemachten Ansatz von CHF 180.00 (= CHF 1‘725.00). Unter Hinzurechnung von 8 % MWST (= CHF 138.00) und der geltend gemachten Auslagen (= CH 82.50) ist der Beschuldigten, vertreten durch Rechtsanwältin Clivia Wullimann, für das Berufungsverfahren vom Staat Solothurn eine Parteientschädigung von CHF 1‘945.50 zuzusprechen. 3. Verrechnung Die der Beschuldigten A.___ zugesprochenen Parteientschädigungen von insgesamt CHF 5‘363.80 (1. Instanz: CHF 3‘418.30, Berufungsinstanz: CHF 1‘945.50) sind nach Art.