Der Beschuldigten A.___, vertreten durch Rechtsanwältin Clivia Wullimann, ist folglich für das erstinstanzliche Verfahren eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 3‘418.30 (= 4/5 von CHF 4‘272.90) zuzusprechen, zahlbar durch den Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse. Im Berufungsverfahren machte Rechtsanwältin Clivia Wullimann einen zeitlichen Aufwand von 685 Minuten zu je CHF 180.00 (= CHF 2‘055.00), 8 % MWST (CHF 164.40) sowie Auslagen von CHF 82.50 geltend, was total CHF 2‘301.90 ergibt. In Abzug zu bringen ist wiederum der geltend gemachte Aufwand für das Fristerstreckungsgesuch vom 15. Februar 2016 von 20 Minuten, der zum Kanzleiaufwand zu zählen ist.