Es hat diesbezüglich eine Kürzung um 50 Minuten zu erfolgen. Die Auslagen sind im beantragten Umfang gutzuheissen. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Kürzungen von insgesamt 80 Minuten resultiert ein Aufwand von abgerundet 16,5 Stunden zu je CHF 230.00 (= CHF 3‘795.00). Die volle Parteientschädigung macht demnach CHF 4‘272.90 (inkl. 8 % MWST und Auslagen) aus. Der Beschuldigten A.___, vertreten durch Rechtsanwältin Clivia Wullimann, ist folglich für das erstinstanzliche Verfahren eine reduzierte Parteientschädigung von CHF 3‘418.30 (= 4/5 von CHF 4‘272.90) zuzusprechen, zahlbar durch den Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse.