Gleiches gilt für das von Rechtsanwältin Clivia Wullimann verfasste Schreiben betreffend Retournierung von Akten (Position vom 6.10.2014, 10 Minuten). Mit den Positionen vom 6. Februar 2014, 5. August 2014, 24. November 2014, 19. Dezember 2014, 6., 13., 21. und 29. Januar 2015 werden schliesslich anwaltliche Kürzestaufwendungen (z.B. Einreichen der Anwaltsvollmacht, Kurzschreiben der Anwältin sowie Kenntnisnahme von standardisierten verfahrensleitenden Verfügungen) geltend gemacht, die zusammen 85 Minuten ausmachen und in ihrem Umfang nicht mehr als angemessen bezeichnet werden können. Es hat diesbezüglich eine Kürzung um 50 Minuten zu erfolgen.