Die Honorarnote ist in Bezug auf folgende Positionen zu kürzen: Mit den Positionen vom 31. Oktober 2014 und 12. März 2014 werden Fristerstreckungsgesuche von je 10 Minuten geltend gemacht, welche zu den Kanzleiaufwendungen zu zählen und im Stundenansatz von CHF 230.00 bereits berücksichtigt sind. Gleiches gilt für das von Rechtsanwältin Clivia Wullimann verfasste Schreiben betreffend Retournierung von Akten (Position vom 6.10.2014, 10 Minuten).