Drogen gekauft. Diese Aussage machte die Beschuldigte anlässlich ihrer Einvernahme vom 11. November 2013, nachmittags um 14:00 Uhr, in der Verfahrensrolle als Beschuldigte. (Einvernahmeprotokoll S. 2). Die Beschuldigte gab in dieser Einvernahme, wie bereits oben erwähnt, von sich aus an, sie wisse, dass B.___ mit Drogen zu tun habe. Sie selbst habe aber bei C.___ nie gekauft. Ebenso räumte sie ein, bei anderen Personen (so insbesondere bei E.___ und F.___) Kokain gekauft zu haben.