1.2 (recte 1.3) des Strafbefehls vom 5. September 2014 (AS 4) vorgehalten. In den Fokus der polizeilichen Ermittlungen geriet bereits früh B.___. Er befand sich bereits in Untersuchungshaft, als die Beschuldigte in dem gegen ihn geführten Strafverfahren betreffend Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz am 11. November 2013 als Zeugin befragt wurde (AS 26). Noch vor der eigentlichen Zeugenbefragung zur Sache, nämlich im Rahmen der Zeugenbelehrung, legte die Beschuldigte offen, dass sie zu B.___ seit einem halben Jahr (seit Juni 2013) in einer (Liebes)Beziehung stand und sich von ihrem Ehemann trennen wollte.