Näher zu prüfen ist die Frage, ob die staatsanwaltschaftliche Einvernahme der Beschuldigten am Vormittag des 11. November 2013 als Zeugin den Vorgaben des Prozessrechts entsprach. Der polizeilichen Strafanzeige vom 15. Mai 2014 (S. 3) lässt sich entnehmen, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft unter dem Aktionsnamen «SIM» ein umfangreiches Strafverfahren (STA.2013.4167) gegen diverse Personen führten, welche in der Region Grenchen einen Kokainhandel betrieben und grosse Mengen Kokain verkauften. A.___ war eine der Abnehmerinnen dieser Kokainhändlerbande. Dies wird ihr denn auch in Ziff. 1.2 (recte 1.3) des Strafbefehls vom 5. September 2014 (AS 4) vorgehalten.