_ wurde in der Folge mit Urteil des Amtsgerichts von Solothurn-Lebern vom 7. Oktober 2014 rechtskräftig u.a. wegen Verbrechens gegen das Betäubungsmittelgesetz, begangen in der Zeit von Oktober 2009 bis 31. Oktober 2013, schuldig gesprochen (Aktenbeizug, SLSAG.2014.15) und die Beschuldigte akzeptierte ihrerseits den Schuldspruch wegen Übertretung des BetmG (vgl. Prozessgeschichte unter vorstehender Ziff. I.7.). Es ist damit erstellt und von der Beschuldigten auch nicht mehr bestritten, dass sie im Rahmen der formellen Zeugenbefragung vom 11. November 2013 wissentlich die falsche Aussage machte, sie wisse nichts über die Sache mit Betäubungsmitteln im Zusammenhang mit B.___.