Am Nachmittag desselben Tages (11.11.2013, 14:00 Uhr) erfolgte bereits eine weitere Einvernahme von A.___ auf dem Polizeiposten in Grenchen, wobei sie nun in der Verfahrensrolle als Beschuldigte befragt wurde (vgl. Ordner Vorinstanz, Akten Stawa, Register Delikte, nicht paginiert). Schon in dieser Einvernahme distanzierte sich die Beschuldigte von ihrer Zeugenaussage, indem sie ganz zu Beginn der Einvernahme auf die einleitende Frage, ob sie Ergänzungen zur Einvernahme vom Vormittag zu machen habe, zu Protokoll gab, sie wisse, dass B.___