Die schriftliche Berufungsbegründung der Berufungsklägerin ging am 9. März 2016 beim Obergericht ein. Hierauf wurde ein aktueller Auszug aus dem Strafregister eingeholt. Die Aufwendungen für das Berufungsverfahren machte Rechtsanwältin Clivia Wullimann mit Eingabe vom 29. März 2016 geltend.