Mit der Berufungserklärung vom 24. November 2015 werden Ziffer 1 und 2 (soweit den Schuldspruch wegen falschen Zeugnisses und versuchter Begünstigung sowie die hierfür ausgefällte Geldstrafe betreffend), Ziffer 3 (Abweisung der beantragten Parteientschädigung) und Ziffer 5 (Kostenverlegung) des erstinstanzlichen Urteils angefochten. Die Berufungsklägerin lässt durch ihre Verteidigerin beantragen, sie sei von den Vorwürfen des falschen Zeugnisses und der versuchten Begünstigung freizusprechen, es sei ihr eine reduzierte Parteientschädigung für das erstinstanzliche Verfahren zuzusprechen und die Verfahrens- und Gerichtskosten seien dem Staat aufzuerlegen, alles unter Kosten- und