Das begründete Urteil ging der Beschuldigten am 4. November 2015 zu (AS 88). Mit der Berufungserklärung vom 24. November 2015 werden Ziffer 1 und 2 (soweit den Schuldspruch wegen falschen Zeugnisses und versuchter Begünstigung sowie die hierfür ausgefällte Geldstrafe betreffend), Ziffer 3 (Abweisung der beantragten Parteientschädigung) und Ziffer 5 (Kostenverlegung) des erstinstanzlichen Urteils angefochten.