__ zu bezahlen. Wird kein Rechtsmittel ergriffen und verlangt keine Partei ausdrücklich eine schriftliche Begründung des Urteils, so reduziert sich die Staatsgebühr um CHF 200.00, womit die gesamten Kosten CHF 290.00 betragen.» 6. Gegen dieses Urteil liess die Beschuldigte mit Schreiben vom 7. April 2015 (AS 56) rechtzeitig die Berufung anmelden. 7. Das begründete Urteil ging der Beschuldigten am 4. November 2015 zu (AS 88).