Der Antrag von A.___, vertreten durch Rechtsanwältin Clivia Wullimann, auf Ausrichtung einer Parteientschädigung, ist abgewiesen. 4. Der Amtsgerichtspräsident verzichtet auf eine schriftliche Begründung des Urteils, wenn keine Partei ein Rechtsmittel ergreift oder innert 10 Tagen seit Zustellung der Urteilsanzeige niemand ausdrücklich eine schriftliche Begründung verlangt. 5. Die Kosten des Verfahrens mit einer Staatsgebühr von CHF 400.00, total CHF 490.00, sind durch A.___ zu bezahlen.