): « 1. A.___ hat sich schuldig gemacht: - des falschen Zeugnisses, begangen am 11. November 2013; - der versuchten Begünstigung, begangen am 11. November 2013; - der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes, begangen in der Zeit von ca. 1. Februar 2013 bis 17. Januar 2014. 2. A.___ wird verurteilt zu: - einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je CHF 110.00, unter Gewährung des bedingten Vollzugs bei einer Probezeit von 2 Jahren, - einer Busse von CHF 300.00, ersatzweise zu 3 Tagen Freiheitsstrafe. 3. Der Antrag von A.___, vertreten durch Rechtsanwältin Clivia Wullimann, auf Ausrichtung einer Parteientschädigung, ist abgewiesen.