Vorbehalten bleibt während 10 Jahren der Rückforderungsanspruch des Staates im Umfang von CHF 4‘457.70, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten erlauben. 7. Die Honorarnote des amtlichen Verteidigers der Beschuldigten, Rechtsanwalt Konrad Jeker, Solothurn, wird für das Berufungsverfahren auf total CHF 1‘606.50 (Aufwand: CHF 1‘470.00, Auslagen: CHF 17.50, 8 % MWST: CHF 119.00) festgesetzt und zufolge amtlicher Verteidigung vom Staat Solothurn, vertreten durch die Zentrale Gerichtskasse, bezahlt. Vorbehalten bleibt während 10 Jahren der Rückforderungsanspruch des Staates im Umfang von CHF 1‘606.50, sobald es die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschuldigten erlauben.