Aus welchen einzelnen Positionen sich der Gesamtbetrag CHF 861.00 zusammensetzt, geht zudem detailliert aus dem in den Akten liegenden Kostenblatt hervor. Für jeden Betrag liegt auch ein Rechnungsbeleg vor (vgl. O Stawa Register Kosten, nicht paginiert, vgl. hierzu auch die zusammenfassende Darstellung im erstinstanzlichen Urteil O S-L AS 102/US 21). Es ist mit der Vorinstanz festzuhalten, dass die Beschuldigte mit ihren Beschuldigungen wider besseres Wissen in vorwerfbarer Weise die Einleitung des Strafverfahrens gegen ihren Vater erwirkt hat und sie deshalb in Anwendung von Art.