Aus den von der Verteidigung eingereichten Unterlagen geht hervor, dass die Beschuldigte im Jahre 2015 von der Arbeitslosenkasse Taggelder von insgesamt CHF 6‘768.00 bezog. Für den Monat Dezember 2015 wurden von der Arbeitslosenkasse CHF 1‘512.80 ausbezahlt. Beim [...] in [...] absolvierte die Beschuldigte im Hinblick auf die angestrebte Zweitausbildung zur Sonderpädagogin ein Praktikum, welches im Sommer 2015 endete und gemäss Lohnausweis mit netto CHF 10‘757.00 entschädigt wurde. Die Beschuldigte fordert eine Reduktion der Tagessatzhöhe von CHF 30.00 auf CHF 10.00, ohne aber darzulegen, welche veränderten Faktoren eine solche Korrektur nach unten erfordern.