Die Beschuldigte strebt für die Zukunft eine Zweitausbildung zur Sozialpädagogin an, welche drei Jahre dauert (vgl. polizeilicher Erhebungsbericht vom 12.3.2013, O STA.2013.2394 AS 96 f. und Befragung zur Person vor der ersten Instanz: O S-L AS 69 f.). Die Beschuldigte hat zwei jüngere Geschwister (mit Jahrgang [...]), zu welchen sie einen guten Kontakt pflegt. Gleiches gilt für die Beziehung zu ihrer Mutter. Die Beziehung zu ihrem Vater ist seit Jahren schlecht: Es ist unbestritten, dass die Eltern der Beschuldigten eine konfliktreiche Trennungs- und Scheidungsphase (Stichwort «Kampfscheidung») hatten, welche mehrere Jahre dauerte (2009 – 2012).