Ihr Vater habe ihr immer Vorwürfe gemacht. Sie habe mit dieser Entführungsgeschichte gewollt, dass er auch einen «Denkzettel» erhalte. Sie habe das, was er ihr jahrelang angetan habe, ihm jetzt selber angetan. In Berücksichtigung all dieser Aspekte ist im vorliegenden Fall von einer leichten bis mittleren Tatschwere auszugehen. 2.2 Täterkomponente In Bezug auf das Vorleben der Beschuldigten ist Folgendes bekannt: Die Beschuldigte hat Jahrgang 1993 und schloss nach der Sekundarschule in [...] eine Lehre als Köchin ab, worauf sie ab Juli 2012 ein halbes Jahr im Restaurant [...], angestellt war. Aus innerbetrieblichen Gründen erfolgte Ende Januar 2013 die Kündigung.