Die Beschuldigte litt nach ihren eigenen Aussagen schwer unter der «Kampf»-Scheidung ihrer Eltern. Sie beschrieb die Zeit während der Scheidung als jahrelangen Terror, wobei ihr Vater ihr die Schuld für die gescheiterte Ehe zugeschrieben haben soll (vgl. O STA.2013.2394 AS 78 f.). Diese Vorgeschichte liefert im Ansatz eine Erklärung für das Vorgehen der Beschuldigten, vermag aber ihr Handeln nicht zu rechtfertigen. Das für den von ihr angestrebten Kontaktabbruch eingesetzte Mittel (falsche Anschuldigung) war perfide, sie liess sich von einem Rachemotiv leiten (vgl. O STA.2013.2394 AS 69 sowie AS 72): Ihr Vater habe ihr immer Vorwürfe gemacht.